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Quarantäneanordnung für zwei Klassen der Zentralschule Harrislee

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Harrislee - Das Gesundheitsamt ordnet nach der Bestätigung der PCR-Testungen für alle Schülerinnen und Schülern der Klassen 4c und 5c eine Quarantäne an - Symbolfoto: foerde.news

In zwei Klassen der Zentralschule wurden am 13. Dezember 2021 mehrere Kinder mit einem Schnelltest positiv auf das „Coronavirus“ getestet. Die Ergebnisse der Testung haben sich fast vollständig bestätigt. Drei Ergebnisse stehen aktuell noch aus. Für alle Schülerinnen und Schüler war zusätzlich zu den Quarantäneanordnungen der positiv getesteten Kinder bereits am 13. Dezember 21 ein Betretungsverbot für die Schule ausgesprochen worden. Das Gesundheitsamt ordnet jetzt nach der Bestätigung der PCR-Testungen aufgrund der Kontaktsituation in der Schule für alle Schülerinnen und Schülern der Klassen 4c und 5c eine Quarantäne an. Andere Klassen und Lehrkräfte sind nicht von der Quarantäneanordnung betroffen.

„Die Familienmitglieder der Kinder sind während der Quarantänezeit der Kinder gehalten, Kontakte außerhalb des eigene Haushalts möglichst zu vermeiden und auf Symptome bei sich und ihren Kindern, wie zum Beispiel Erkältungszeichen, Husten, Fieber oder Verlust des Geschmackssinns, zu achten. Bei Symptomen – die um diese Jahreszeit nicht nur von einer Corona-Infektion hervorgerufen werden könnten -  sollte Kontakt mit dem Haus- oder Kinderarzt aufgenommen werden, aber bitte telefonisch, niemand sollte ohne Voranmeldung in die Praxis kommen. Es besteht ein Anspruch auf Entschädigung bzw. Lohnersatz, wenn aufgrund der Quarantäne eine Betreuung der Kinder zu Hause notwendig ist. Die Quarantäne gilt bis zum 23. Dezember“, erläutert Stabstellen-Leiter Ebeling das Vorgehen des Kreises.

Weitere Informationen zu Entschädigung bzw. Lohnersatz und die entsprechenden Anträge stehen unter www.ifsg-online.de und www.bmfsfj.de zur Verfügung. Die Anträge können erst im  Anschluss an die Quarantäne gestellt werden.

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