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Bundespolizei gelingt Schlag gegen tätige Schleusergruppierung - drei Festnahmen in Schleswig- Holstein

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Wie hier in Flensburg in der neuen Strasse trugen die Beamten mehrere Kisten Beweismaterial raus - Fotos: Thomsen

Flensburg - Am Mittwoch durchsuchten rund 750 Beamte der Bundespolizei 38 Objekte in insgesamt neun Bundesländern und vollstreckten drei auf Antrag der Staatsanwaltschaft Flensburg erlassene Haftbefehle in Schleswig-Holstein, zwei in Husum und einen in Harrislee.

Bei den Objekten handelte es sich um Wohnungen und Geschäftsräume der Beschuldigten und Geschleusten in Berlin, Hamburg, Niedersachsen (Hann. Münden), Bayern (Nürnberg), Hessen (Frankfurt am Main), Baden-Württemberg (Büsingen am Hochrhein), Sachsen (Börnichen, Drebach), Nordrhein-Westfalen (Remscheid, Düsseldorf, Herne, Solingen, Erkrath, Wuppertal, Kaarst), Schleswig-Holstein (Flensburg, Harrislee, Steinbergkirche, Kappeln, Wobbenbüll, Husum, Mildstedt, Hollingstedt, Kiel).

Hintergrund der umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock ist ein seit Oktober 2023 geführtes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Flensburg wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern.

Die Maßnahmen richten sich gegen eine Schleusergruppierung, die über einen längeren Zeitraum hinweg eine Vielzahl von chinesischen Staatsangehörigen gegen Bezahlung zur Einreise und zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland verhalfen und sich hierdurch eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle verschafften. Pro Geschleusten verlangten die Hauptbeschuldigten bis zu 230.000,00 Euro.

Online warben sie mit der Immigration nach Deutschland im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81b AufenthG. Ziel war es, chinesische Klienten anzuwerben, um für diese (und ggf. Familienangehörige) eine deutsche Niederlassungserlaubnis zu erlangen.

Als Fachkraft in einem deutschen Unternehmen mit unbefristeten Arbeitsverträgen ohne Probezeit und einem entsprechendem Mindestgehalt eingestellt, erhielten die finanzkräftigen chinesischen Staatsangehörigen zunächst die Blaue Karte EU und somit einen nahezu bedingungslosen Aufenthalt von vier Jahren im Bundesgebiet. Ein tatsächliches Beschäftigungsverhältnis bestand hierbei allerdings zu keinem Zeitpunkt.

Die chinesischen Staatsangehörigen unterzeichneten einen von den Beschuldigten erstellten Einwanderungsdienstleistungs- und einen Darlehensvertrag, die die Geschleusten zu einer Zahlung einer sechsstelligen stillen Einlage als Investoren in die Firma der Beschuldigten bzw. an die Firmen von eingeweihten Geschäftspartnern verpflichteten.

Die deklarierten Gehaltszahlungen fanden stets zugunsten von Bankkonten statt, die zwar den Geschleusten gehörten, auf die aber die Beschuldigten Zugriff hatten.

Die zwei Beschuldigten aus Husum, eine 52-jährige Frau und ein 67-jähriger Mann, organisierten nach der Anwerbung der chinesischen Investoren alle weiteren Schritte (Verträge, Vollmachten, Anmeldungen, etc.) bis zum letztendlichen Erhalt der deutschen Niederlassungserlaubnis.

Der 44-jährige Hauptbeschuldigte aus Harrislee verantwortete in dem gemeinsamen Unternehmen die Bereiche Mitarbeiterführung, Finanzplanung, Investment, Rechnungswesen und Buchführung. So konnte der Schein der Beschäftigung gewahrt werden.

Die heutigen Maßnahmen der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock erfolgten mit dem Ziel des Auffindens von Beweismitteln. Es konnten umfangreiche analoge und digitale Beweismittel sowie größere Mengen an Bargeld sichergestellt werden. Zudem konnten Vermögensarreste in Höhe von mehr als fünf Millionen Euro vollstreckt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum Vorliegen einer rechtmäßigen Verurteilung für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.

Aus Sicht der ermittelnden Behörden kann der Einsatz als Erfolg gewertet werden. Mit Blick auf die laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

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