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24-jähriger nach Öffentlichkeitsfahndung verhaftet

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Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt bedanken sich für die große Unterstützung bei der Öffentlichkeitsfahndung.

Wiesbaden (ots) - Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main

- Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und das Bundeskriminalamt haben in den Abendstunden des 09.10.2017 einen 24-jährigen Beschuldigten aus dem Landkreis Wesermarsch (Niedersachsen), der des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften dringend verdächtig ist, festgenommen. Dabei handelt es sich um einen Tatverdächtigen aus dem persönlichen Nahbereich des kindlichen Opfers.

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   Der Festnahme war eine am 09.10.2017 begonnene Öffentlichkeitsfahndung unter Verwendung von Bildaufnahmen des Opfers vorausgegangen, die das Amtsgericht Gießen auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main angeordnet hatte. In deren Zuge gingen bei dem Bundeskriminalamt zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung ein. Aufgrund eines der Hinweise konnte anschließend sowohl das kindliche Opfer als auch der Beschuldigte identifiziert werden. Der festgenommene Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Tages dem zuständigen Haftrichter vorgeführt werden. Eine Durchsuchung seiner Wohnung führte zur Sicherstellung von Beweismitteln.

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   Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt bedanken sich für die große Unterstützung bei der Öffentlichkeitsfahndung.

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   Der Festnahme war eine am 09.10.2017 begonnene Öffentlichkeitsfahndung unter Verwendung von Bildaufnahmen des Opfers vorausgegangen, die das Amtsgericht Gießen auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main angeordnet hatte. In deren Zuge gingen bei dem Bundeskriminalamt zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung ein. Aufgrund eines der Hinweise konnte anschließend sowohl das kindliche Opfer als auch der Beschuldigte identifiziert werden. Der festgenommene Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Tages dem zuständigen Haftrichter vorgeführt werden. Eine Durchsuchung seiner Wohnung führte zur Sicherstellung von Beweismitteln.

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