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Patientin in Praxis vergessen - Fangobehandlung dauerte länger als gebucht

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Kiel - Gegen die Ladenbesitzerin wird keine Anzeige gestellt, da sie nicht absichtlich die Kundin eingeschlossen hat - Symbolfoto: Thomsen

Am Donnerstagabend befreite eine Streifenwagenbesatzung des 3. Polizeireviers Kiel eine Frau aus einer misslichen Lage.

Gegen 20:00 Uhr meldete sich eine Frau telefonisch bei der Einsatzleitstelle. Sie teilte mit, dass ihre Mutter Hilfe benötigen würde. Ihre Mutter sei in einer Kieler Praxis für Physiotherapie eingeschlossen. Den Beamtinnen und Beamten gelang es den Inhaber der Praxis ausfindig zu machen und gemeinsam mit ihm die Praxis aufzuschließen. In den Räumlichkeiten der Praxis trafen sie tatsächlich auf eine Frau. Sie habe sich zuvor in einer Fangobehandlung befunden, als es um die herum dunkel geworden sei. Dann habe sie bemerkt, dass man sie versehentlich eingeschlossen habe. Trotz der angenehmen Behandlung war sie froh, wieder auf freiem Fuß zu sein. Eine mögliche Freiheitsberaubung im Sinne des §239 StGB ist in diesem Fall nicht erfüllt, da kein vorsätzliches Handeln erkennbar ist.

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