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Ausgangssperre: Was ist erlaubt, was nicht. – Was musst du beachten.

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Flensburg - Simone Lange auch ein paar Tipps für die Flensburger parat - Foto: Thomsen

Ab Samstag, dem 20. Februar, werden die Flensburger Bürger eingesperrt. Vorerst für sieben Tage.

Am Mittwoch Abend hat Ministerpräsident Daniel Günther gegen 17:30 Uhr für die Stadt Flensburg in Abstimmung mit Oberbürgermeisterin Simone Lange eine Ausgangssperre erlassen. Diese gilt ab Samstag von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens des folge Tages.

Das heißt im Klartext, dass Bürger mit Wohnsitz in Flensburg das Haus oder die Wohnung ohne triftigen Grund nicht verlassen dürfen. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn man zum Arzt oder zur Arbeit muss.

Außerdem beschloss der MP Günther zusammen mit OBin Lange, dass sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum die Kontaktbeschränkung verschärft werden.

Im Detail bedeutet das: Treffen mit weiteren Personen sind untersagt. Ausnahmen: Besuche im Krankenhaus; hier darf eine registrierte Person Angehörige in einer Pflegeeinrichtung besuchen (bei Vorlage eines negativen Coronatests); eine weitere Ausnahme gilt für Paare mit getrennten Wohnsitzen und Kinder von getrennt lebenden Eltern.

Was passiert, wenn man gegen die Beschränkung verstößt und nach 21 Uhr auf der Straße von Ordnungskräften kontrolliert wird?

Dazu hat Oberbürgermeisterin Simone Lange eine klare Meinung: Es wird ein Bußgeld verhängt. „Die Polizei und auch das Ordnungsamt sind dazu angehalten, Konsequent dagegen vorzugehen“, so Lange am späten Mittwochabend.

Es wird verstärkt kontrolliert und geahndet. Wie hoch das Bußgeld allerdings sein wird, konnte Lange auf Nachfrage unserer Redaktion am Abend noch nicht sagen. Das sei noch in der Abklärung.

Jedoch hat Simone Lange auch ein paar Tipps für die Flensburger parat:

Ausweispflicht: obwohl in Deutschland das Mitführen eines Personalausweises keine Pflicht ist. Rät Lange diesen insbesondere in der jetzigen schwierigen Zeit mit sich zu führen, damit eventuelle Kontrollen schneller durchgeführt werden können und es zu keinen unnötigen Missverständnissen kommt.

Werden zwei Personen zusammen in der Öffentlichkeit angetroffen und kontrolliert, sollten die Adresse im Ausweis identisch sein, so Lange.

Studenten oder Personen mit Zweitwohnsitz in Flensburg rät die Oberbürgermeisterin,  - sofern die aktuelle Adresse im Personalausweis nicht auf Flensburg ausgestellt ist -  einen aktuellen Mietvertrag als Kopie auf dem Handy mit sich zu führen.

Arbeitgeberbescheinigung: Auch wenn Simone Lange sich eine eigene Arbeitgeberbescheining unterschrieben hat, ist es für Arbeitnehmer ratsam, sich so eine Bescheinigung vom Arbeitgeber ausstellen zu lassen. Datum und Dienstbeginn sollten darin vermerkt sein, sofern sie vor 5 Uhr morgens zur Arbeit müssen. Im Kontrollfall wird diese Akzeptiert und sie vermeiden weitere Sanktionen.

Oberbürgermeisterin Simone Lange bitte alle Flensburger um Verständnis und hofft, das sich in dieser Woche alle Mitbürger an die Ausnahmeregelungen halten, denn nur gemeinsam können wir verhindern  dass es zu einer Verlängerung dieser sehr einschneidenden Maßnahmen kommt.

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