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BGH-Urteil: Sparkassen müssen Prämiensparern Zinsen nachzahlen

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Die Urteile sind richtungsweisend für die Branche - Foto: Thomsen

Sparkassen haben über Jahre hinweg niedrige Zinsen für Prämiensparverträge berechnet, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Verbraucherzentralen klagen erfolgreich: Betroffene Sparer können jetzt auf Nachzahlungen hoffen. Der BGH legt einen neuen Maßstab fest, nach dem Sparkassen die Zinsen neu berechnen müssen. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stehen den Sparern Ansprüche im vierstelligen Bereich zu. Die Urteile sind richtungsweisend für die Branche. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, spricht von einem „großen Erfolg“ für die Sparer.

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