Briefwahl in Flensburg: Wählerinnen und Wähler können Unterlagen sofort beantragen
| von Thomsen / Foerde.news
Flensburg – Flensburg. Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 rückt näher, und für viele Flensburgerinnen und Flensburger bedeutet das: Briefwahl beantragen. Seit dem 16. Januar werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt, und bereits jetzt können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen online, schriftlich oder persönlich im Rathaus anfordern.
„Die Briefwahl bietet eine flexible Möglichkeit, das Wahlrecht auszuüben – besonders für diejenigen, die am Wahltag verhindert sind oder ihre Stimme lieber kurzfristig abgeben möchten“, erklärt Clemens Teschendorf, Pressesprecher der Stadt Flensburg. Auch der in Flensburg wohnende Vizekanzler Robert Habeck ist am 23. Februar nicht in Flensburg und hat auf sein Recht zu wählen am Freitag gebrauch gemacht.
Die Unterlagen können im Briefwahlbüro im Europa-Raum (E67) des Rathauses abgeholt werden. Eine Begründung für die Beantragung ist nicht erforderlich. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben stehen die Stimmzettel jedoch erst ab dem 5. Februar zur Verfügung, sodass der Versand und die Stimmabgabe vor Ort ab dem 6. Februar möglich sind.
Längere Öffnungszeiten in der heißen Phase
Das Briefwahlbüro hat bereits seit dem 13. Januar geöffnet. In den ersten Wochen gelten die regulären Öffnungszeiten:
- Montag bis Mittwoch: 8:30 – 12:00 Uhr
- Donnerstag: 8:30 – 17:30 Uhr
- Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr
Ab dem 10. Februar wird der Service ausgeweitet, um mehr Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Beantragung zu geben:
- Montag bis Mittwoch: 8:30 – 16:00 Uhr
- Donnerstag: 8:30 – 17:30 Uhr
- Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr
Am letzten Öffnungstag vor der Wahl, Freitag, den 21. Februar, ist das Büro bis 15:00 Uhr geöffnet.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Wer bis zum 23. Februar 2025 volljährig wird, wird automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen und kann Briefwahlunterlagen beantragen.
Auch deutsche Staatsbürger, die dauerhaft im Ausland leben, können unter bestimmten Bedingungen wählen. Sie müssen entweder mindestens drei Monate nach ihrem 14. Geburtstag ununterbrochen in Deutschland gelebt haben (und dieser Aufenthalt darf nicht länger als 25 Jahre zurückliegen) oder nachweisen, dass sie weiterhin eng mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut sind.
Online-Informationen und Antragstellung
Alle wichtigen Informationen, inklusive eines Online-Antrags und einer Übersicht über die barrierefreien Wahllokale, finden Wählerinnen und Wähler auf der offiziellen Website der Stadt Flensburg unter flensburg .de /briefwahl .
„Wir empfehlen, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu beantragen, um Verzögerungen zu vermeiden“, sagt Pressesprecher Teschendorf. „Gerade in den letzten Tagen vor der Wahl kann es zu einem erhöhten Aufkommen kommen.“
Damit steht den Flensburgerinnen und Flensburgern eine unkomplizierte Möglichkeit offen, ihr demokratisches Grundrecht wahrzunehmen – ob vor Ort oder bequem per Post.