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Dänemark lockert Einreiseregeln: Schleswig-Holsteiner dürfen wieder ohne Quarantäne ins Königreich

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Flensburg/Dänemark - Auch ein triftiger Grund für die Einreise muss nicht mehr nachgewiesen werden um nach Dänemark zu reisen - Archivfoto: Thomsen

Am Freitag, 14. Mai, greift die dritte Phase des Stufenplans zur Lockerung der Einreiseregeln. Konkret bedeutet dies, dass Menschen mit einem Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein wieder nach Dänemark einreisen dürfen, ohne sich in Dänemark in Quarantäne begeben zu müssen. Bei der Einreise muss jedoch weiterhin ein negativer Corona-Test mitgeführt werden, der maximal 72 Stunden alt ist – akzeptiert werden sowohl Schnelltest- als auch PCR-Testergebnisse einer Teststelle. Selbst durchgeführte Heimtests sind aufgrund der fehlenden Dokumentation nicht ausreichend.
Auch ein triftiger Grund für die Einreise muss nicht mehr nachgewiesen werden. Diese Regel gilt auch für die Bürger aller anderen deutschen Bundesländer – diese müssen aber nach wie vor nach Einreise in eine zehntägige Selbstisolation, die frühestens nach dem vierten Tag mit einem negativen Test abgekürzt werden kann.
Allerdings stuft das Robert-Koch-Institut das Nachbarland Dänemark mit einer Inzidenz über 70 weiterhin als Risikogebiet ein, sodass bei Rückkehr nach Deutschland möglicherweise eine Quarantänepflicht besteht. In der Region Süddänemark lag die Inzidenz zuletzt bei 54 (Daten vom 04.05.2021) und damit nahezu gleichauf mit Schleswig-Holstein. Ob die Landesregierung in Kiel ebenfalls eine Sonderregelung für freie Reisen und Rückkehr aus Dänemark erlassen wird ist bisher nicht bekannt.

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