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Fall Jonas: „Wie kann man mit einem Messer auf einem Menschen einstechen?“

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Flensburg - Beide Zeugen sind überzeugt davon, dass Jonas, nach dem Faustschlag, von dem Angeklagten abgelassen hätte. - Archivfoto: Thomsen

Am zweiten Verhandlungstag im Fall Jonas Niendorf wurden die ersten zwei Zeugen und die Gerichtsmedizinerin befragt.
Letztere erläuterte dem Gericht und den Anwälten beider Parteien, wie Jonas verstorben ist. Dabei bestätigte sie, dass der 16-Jährige aufgrund von Einblutungen in den Rachenraum unter anderem an seinem eigenen Blut verstarb. Ebenfalls bestätigte die Medizinerin, das Niendorf durch ein Messer mit einer Klingenlänge von 11,5cm erstochen wurde.
Die beiden heute 18-Jährigen geladenen Zeugen haben im Wesentlichen den vom Angeklagten am Vortag geschilderten Tathergang bestätigt. Beide waren sich sicher, dass das spätere Opfer nach dem Faustschlag gegen den 20-Jähirgen Angeklagten von ihm abgelassen und die Sache damit auf sich beruhen lassen hätte. Weiter sagten sie im Schwurgerichtssaal aus, dass die nicht wüssten, was ursächlich für den Streit zwischen dem Opfer und dem Angeklagten wäre.
Einer der Zeugen will vor gehört haben, wie der Angeklagte gegenüber Jonas sagte: „Ich habe dich nicht abgezogen. Ich habe dich nicht abgezogen“.
„Es war klar, dass die sich nicht mochten. Sie waren keine Freunde, aber man hat sich auch nicht gehasst“, so der Zeuge weiter. Der Angeklagte soll Jonas 10 Euro abgezogen haben, sagte einer der Zeugen.
Auch erklärten die beiden Zeugen, dass es bereits einen Tag vor der Tat, also am 1. April zu einer Auseinandersetzung zwischen den Angeklagten und dem späteren Opfer gab. So soll ihn Jonas bereits an dem Tag am Kragen gepackt haben und ihn aufgefordert haben, dass er sich „verpissen“ solle. (Damit ist der Platz rund um die Aussichtsplattform gemeint, Anm. der Redaktion)
Im Gegenzug sagten beide unabhängig voneinander über den Angeklagten aus, dass dieser eher ein „Opfer“ sei, und sie niemals gedacht hätten, dass er ein Messer mit sich führe.
Der letzte Zeuge führte weiter aus, dass er im Rückblick denkt, dass es geplant war Jonas etwas anzutun. „Der Burgplatz ist groß, ich glaube nicht, dass es ein Zufall war, dass der Angeklagte dahin kommt, wo wir waren. Er hätte auch noch weglaufen können, als er Jonas auf sich zukommen sah“, so der Zeuge. Weiter sagte er aus, dass der Angeklagte sowohl vor als auch nach dem Faustschlag hätte weglaufen können.
Diese Aussage würde sich auch mit einer Audiodatei von einem Freund an den Angeklagten ein paar Tage zuvor decken, welche von der Richterin, nach einer Abschrift, mehrfach vorgelesen wurde. „Wir haben es abgeklärt, dass du (der Angeklagte) und Jonas, solltet ihr euch mal über den Weg laufen das selbst klären! Ich habe es geklärt, dass er nicht mit irgendwelchen Leuten kommt und gegen dich kämpfen soll, wenn denn allein.“ Weiter heißt es: „Halte dich auf jeden Fall bereit und hole deinen Taser (Elektroschockpistole) oder so.“  (Hinweis: Mehrfach wurde in der Audiodatei das Wort „Digger“ genannt. Zur Optimierung des Leseflusses haben wir diese Worthäufungen nicht wiedergegeben)
Der Angeklagte indes entschuldigte sich vor Gericht, dass er am Vortag zunächst abgestritten habe, dass er den Namen von Jonas auf das Messer geschrieben hat. „Ich hatte Angst, dass es mit der Tat in Verbindung gebracht wird. Es stand nicht in Verbindung mit der Tat“, beteuert er.
Deutlichere Worte fand hingegen einer der beiden Zeugen. So fragte dieser mit lauter Stimme in Richtung der Staatsanwältin: „Der verf… Name stand auf dem verf… Messer und ihr studiert hier immer noch, ob das Totschlag oder Mord war?“  Weiter sagte er: „Wie kann man mit einem Messer auf einem Menschen einstechen?“ und schaute dabei kurzeitig den Angeklagten an, der dieses aber vermutlich nicht einmal bemerkt hat, da er die ganze Zeit den Tisch anstarrte, an dem er saß.
Das ein Name auf dem Tatmesser stand, hat er erst nach dem ersten Verhandlungstag von Freunden gehört, sagte der Zeuge. Der andere Zeuge habe dies schon direkt nach der Tat gehört, dieses jedoch als Gerücht abgetan. „Das ist ja wie in einem Mörderfilm, dass jemand den Namen auf einer Patrone oder ein Messer schreibt. Wie in einem schlechten Mörderfilm“, so der zweite Zeuge dem Gericht gegenüber.
Die Verhandlung wird nächste Woche fortgeführt. Bis November sollen noch mehrfach Zeugen gehört und dann schließlich die Plädoyers gesprochen und das Urteil gefällt werden.

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