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Flensburg: Alkoholverbot am Hafen wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben

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Flensburg - Das Alkoholverbot am Südermarkt/Holm und dem Nikolaikirchhof bleibt bestehen - Archivfoto: Thomsen

Die Oberbürgermeisterin Simone Lange der Stadt Flensburg informiert über die Teilaufhebung der Allgemeinverfügung zur Bestimmung der  Bereiche, in denen der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt ist.

Aufgrund der stabil sinkenden Inzidenzwerte im Gebiet der Stadt Flensburg (zuletzt 8,9 Stand: 21.Mai 2021) und der Feststellung, dass die Menschen sich an die Vorgaben zur Kontaktvermeidung und Einschränkung halten, ist eine gesonderte Bestimmung für ein Alkoholverbot im Hafenbereich zwischen Schiffbrücke 39 und Ballastkai 10 in der Zeit von Montag bis Sonntag zwischen 12.00 Uhr und 24.00 Uhr nicht mehr erforderlich. Die Allgemeinverfügung der Stadt Flensburg wird insoweit mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Für den Bereich des Südermarktes/Holm/Nikolaikirchhof verbleibt es bei dem zuletzt bis zum 06.06.2021 angeordneten Alkoholverbot.

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