Flensburgs Einkommensentwicklung 2020: Im Vergleich zu anderen Städten im unteren Bereich
von Thomsen / Foerde.news
Flensburg – Flensburg - Im Jahr 2020 stieg der durchschnittliche Gesamtbetrag der Einkünfte der rund 1,48 Millionen Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in Schleswig-Holstein um 1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 43.600 Euro, wie das Statistikamt Nord berichtet. Besonders interessant ist der Einkommenszuwachs in den Regionen rund um Hamburg und Kiel, wo die höchsten Durchschnittseinkommen pro Steuerpflichtigem verzeichnet wurden. Im Gegensatz dazu hatten die vier kreisfreien Städte, darunter Kiel und Lübeck, die niedrigsten Durchschnittseinkommen. Flensburg lag hierbei mit 33.900 Euro pro Steuerpflichtigem am unteren Ende der Skala.
Der Kreis Stormarn führte die Rangliste mit einem durchschnittlichen Einkommen von 51.500 Euro pro Steuerpflichtigem an. Ihm folgten die Kreise Pinneberg mit 47.500 Euro sowie Rendsburg-Eckernförde und das Herzogtum Lauenburg mit jeweils 46.600 Euro. Bei den kreisfreien Städten variierte das durchschnittliche Einkommen zwischen 33.900 Euro in Flensburg und 38.200 Euro in der Hansestadt Lübeck.
Auf Gemeindeebene zeigten sich noch größere Unterschiede. Zwölf Gemeinden erzielten einen Durchschnittswert von über 100.000 Euro pro Steuerpflichtigem. An der Spitze stand die Gemeinde Kampen auf Sylt mit beeindruckenden 243.100 Euro, gefolgt von Strande mit 162.700 Euro. Im Gegensatz dazu lagen die Einkommen der zwölf einkommensschwächsten Gemeinden unter 32.600 Euro pro Steuerpflichtigem.
Interessanterweise lag das Einkommen bei etwa zwei Dritteln der Steuerpflichtigen (68 Prozent) unter dem Landesdurchschnitt von 43.600 Euro. Der Median, der gegenüber extrem hohen Einkommen robuster ist, zeigte, dass die Hälfte der Steuerpflichtigen höchstens 30.500 Euro verdiente.
Einige wichtige Hinweise zur Datenerhebung: Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften mit gemeinsamer Veranlagung werden als ein Steuerpflichtiger gezählt. Die hier vorgestellten Daten beziehen sich nur auf unbeschränkt steuerpflichtige Personen mit einem positiven Gesamteinkommen. Diese Statistiken stammen aus der jährlichen Einkommensteuerstatistik und werden aufgrund der komplexen Veranlagungsprozesse erst vier Jahre nach dem Steuerjahr veröffentlicht.
Zu beachten ist, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen seit der Einführung der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 in der Regel direkt an der Quelle mit einem Steuersatz von 25 Prozent besteuert werden. Daher müssen sie nicht mehr in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden und werden in diesen Fällen bei der Berechnung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht berücksichtigt.