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Maskenpflicht wird ab Montag in Flensburg teilweise aufgehoben

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Flensburg - Das zuvor verpflichtende tragen einer Maske im Nahbereich der Einkaufscenter wird aufgehoben - Archivfoto: Thomsen

Mit einer neuen Allgemeinverfügung, die ab Montag 17. Mai in Kraft tritt, verändert die Stadt Flensburg die Bereiche, in denen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht.

Der gesamte Bereich in Mürwik und Engelsby nahe den Einkaufszentren wird nun herausgenommen. Die anderen Bereiche in der Innenstadt, am ZOB, am Bahnhof bestehen weiter, so wie in der Landesverordnung vorgegeben.

In den folgenden öffentlich zugänglichen Bereichen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 2a Abs. 2 der Landesverordnung zur Bekämpfung
des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-BekämpfVO), ersatzverkündet am11.05.2021, verpflichtend:


In der Zeit von 6.00 Uhr – 24.00 Uhr  ZOB (Süderhofenden zwischen Rathausstraße und Nikolaistraße)
Bahnhofsvorplatz (zwischen Bahnhofstraße und Mühlendamm)
In der Zeit von 6.00 Uhr – 22.00 Uhr Fußgängerzone und angrenzende Bereiche in der Innenstadt mit folgenden Straßenzügen:

- Dr.-Todsen-Straße
- Rote Straße
- Angelburger Straße (zwischen Südermarkt und Süderhofenden)
- Südermarkt
- Holm
- Nikolaistraße
- Rathausstraße (im Übergang zwischen Holm und Großer Straße)
- Große Straße
- Nordermarkt
- Norderstraße
- Schiffbrückstraße
- Willy-Brandt-Platz
- Neustadt

"Auch wenn in Flensburg der Inzidenzwert sehr stark gesunken ist, bleibt weiterhin eine Maskenpflicht bestehen", sagte uns der Pressesprecher der Stadt Flensburg Clemens Teschendorf auf Nachfrage mit.

Ansonsten gilt weiterhin im Einzelhandel muss eine Maske getragen werden.

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