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Nicht die Haftung verlieren: Reifenwechsel

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Winterreifen sollten eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern nicht unterschreiten .Foto: choja/istock.com

Für Fahrzeughalter steht im Herbst der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen an. Generell ist man zwar nicht dazu verpflichtet, die Reifen in einem bestimmten Zeitraum an seinem Fahrzeug zu wechseln. „Die Winterreifenpflicht gilt jedoch situationsabhängig. Das bedeutet, dass Fahrer diese aufziehen müssen, sobald sie die Fahrt bei Glatteis,
Schneeglätte, Schneematsch oder auch Reifglätte antreten wollen“, sagt Olaf Meyer, Leiter der TÜV-STATION Flensburg. Anhänger sind von dieser situationsabhängigen Verpflichtung ausgenommen.
Wie bei allen Reifentypen gilt eine minimale Profiltiefe von 1,6 Millimetern. „Allerdings empfehle ich bei . So bleibt die Bodenhaftung, insbesondere auf matschigen, schneebefallenen Straßen, bestehen“, erklärt der TÜV-Experte.

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Wer über die Neuanschaffung von Winterreifen nachdenkt, sollte wissen, dass es eine neue Regelung bezüglich der Kennzeichnung von Winterreifen gibt. Bisher konnte man  die Winterreifen unter anderem an dem Kürzel M+S erkennen. Alle Reifen, die mit diesem Kürzel gekennzeichnet sind und vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden, gelten nur noch bis zum 30. September 2024 als wintertauglich. Pneus, die ab Januar 2018 hergestellt werden, tragen statt dem M+S-Kürzel das „Alpine-Symbol“. Dieses erkennt man an einem stilisierten Berg und einer Schneeflocke. Sie sind auch über das Ablaufjahr hinaus gültig. Wer den Reifenwechsel selbst durchführen möchte, kann der Anleitung auf www.tuev-nord.de folgen und sich zusätzlich Tipps zur Einlagerung der Sommerreifen holen.(tüv)

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