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Richterbund: Schwarzfahren als Straftat überprüfen

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- Symbolbild - Foto: Flensburger-Stadtanzeiger.de

Berlin (ots) - Der Deutsche Richterbund hat das Schwarzfahren als Straftatbestand in Frage gestellt.

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Die Gerichte könnten entlastet werden, sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, im Inforadio des rbb:

"Natürlich können sich die Verkehrsbetriebe besser gegen Schwarzfahren schützen. Sie tun es nicht, sparen Geld; dann soll es letztendlich der Staat mit seiner Strafjustiz richten."

 

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Er halte das nicht für richtig, betonte Gnisa: "Die Berliner Justiz wird jährlich mit 40.000 Schwarzfahrten befasst, und gleichzeitig gibt es Personalknappheit. Die Dinge passen da nicht zusammen."

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Die Gerichte könnten entlastet werden, sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, im Inforadio des rbb:

"Natürlich können sich die Verkehrsbetriebe besser gegen Schwarzfahren schützen. Sie tun es nicht, sparen Geld; dann soll es letztendlich der Staat mit seiner Strafjustiz richten."

 

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Er halte das nicht für richtig, betonte Gnisa: "Die Berliner Justiz wird jährlich mit 40.000 Schwarzfahrten befasst, und gleichzeitig gibt es Personalknappheit. Die Dinge passen da nicht zusammen."

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