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Sozialministerin Alheit überreicht rund 57.000 Euro für Kita-Modernisierung in Kappeln: Investition in die Infrastruktur für Kinder und Entlastung der Kommune

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Bürgermeister Heiko Traulsen bekommt die Förderung durch Sozilaministerin Kristin Allheit überreicht

KAPPELN. Sozialministerin Kristin Alheit überreicht heute (2.5.) in Kappeln einen Förderbescheid für die Kita „Kappel Børnehave“ an Bürgermeister Heiko Traulsen. Mit rund 57.000 Euro fördert die Landesregierung die energetische Sanierung der Einrichtung mit zwei Regelgruppen, einer Krippe und einer altersgemischten Gruppe. Im Zuge der energetischen Sanierung werden die Fenster im Krippengebäude erneuert, was zu jährlichen Betriebskosten-Einsparungen beitragen soll. Weiter soll das Dachgeschoss des Nebengebäudes saniert und erweitert werden, um die Aufenthaltsqualität der Kinder zu verbessern.

Sozialministerin Kristin Alheit betont: „Von der energetischen Modernisierung profitieren die Beteiligten doppelt: Mit dem Programm investieren wir in die Betreuungsqualität unserer Kinder und entlasten zugleich nachhaltig die Kommunen“. Alheit ermuntert auch andere förderfähige Kommunen, entsprechende Anträge bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein zu stellen. „Wir prüfen unbürokratisch und schnell, damit die Kommunen entsprechend investieren können.“

Hintergrund der aktuellen Förderung ist das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz für die Jahre 2015 bis 2019. Die Landesregierung setzt hinsichtlich der Förderbereiche den Schwerpunkt bei Investitionen in den Bildungsbereich und hat beschlossen, die rund 100 Millionen Euro aus diesem Programm für Schleswig-Holstein in die Bildungsinfrastruktur zu investieren - rund 77 Millionen Euro für die energetische Sanierung der schulischen Infrastruktur und etwa 19 Millionen Euro für die frühkindliche Bildungsinfrastruktur. Antragsberechtigt sind finanzschwache Kommunen, die im Jahr 2015 und in mindestens vier Jahren zwischen 2010 und 2014 Fehlbetragszuweisungen nach dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein erhalten oder die in den Jahren 2012 bis 2014 durchgängig Fehlbetragszuweisungen vom Land erhalten hätten.

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