Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen in Flensburg bleibt gesichert – Zahl der anbietenden Ärzte steigt landesweit
| von Thomsen / Foerde.news
Flensburg – Trotz des Trägerwechsels am Flensburger Diako-Krankenhaus sieht die Landesregierung keine Versorgungslücke bei Schwangerschaftsabbrüchen in der Region. Die Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken ließ am Donnerstag im Schleswig-Holsteinischer Landtag erklären, die Versorgungssituation sei „stabil und zugänglich“ – sowohl im Raum Flensburg als auch im gesamten Land Schleswig-Holstein.
Vertreten wurde sie im Plenum von Bildungsministerin Dorit Stenke, die die Regierungserklärung zur Versorgungssituation verlas. Hintergrund ist die Übernahme des bisherigen Diako-Krankenhauses durch die Malteser zum 1. März und die damit verbundene Änderung des Angebots beim Schwangerschaftsabbruch.
Klinik konzentriert sich auf medizinische Indikationen
Das ehemalige Diako firmiert künftig als Malteser Fördeklinikum St. Katharina. Dort werden nach Angaben des Gesundheitsministeriums weiterhin Schwangerschaftsabbrüche nach medizinischer Indikation vorgenommen – also dann, wenn Leib oder Leben der Schwangeren gefährdet sind.
Auch nach einer Vergewaltigung können betroffene Frauen wie bisher die Notaufnahme aufsuchen und dort die „Pille danach“ erhalten.
Nicht mehr angeboten werden in der Klinik hingegen Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, bei denen die Frau nach einer verpflichtenden Beratung innerhalb gesetzlicher Fristen selbstbestimmt über einen Abbruch entscheidet.
Rechtlich wird zwischen drei Konstellationen unterschieden:
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Abbrüche nach medizinischer Indikation,
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Abbrüche nach kriminologischer Indikation (z. B. nach einer Vergewaltigung) und
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Abbrüche nach der Beratungsregelung.
Medizinisch können Schwangerschaftsabbrüche ambulant medikamentös, ambulant operativ oder stationär durchgeführt werden. Rund 98 Prozent aller Eingriffe in Schleswig-Holstein erfolgen nach Regierungsangaben ambulant; stationäre Abbrüche sind die Ausnahme (2024: 40 von 3.400 Fällen).
Flensburg: Viele Abbrüche bereits im ambulanten Bereich
Eine Auswertung der Stadt Flensburg zeigt, dass bereits seit 2021 in der Diako-Klinik keine stationären Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregelung mehr vorgenommen wurden. Alle entsprechenden Eingriffe seien in diesem Zeitraum ambulant erfolgt.
2024 wurden in Flensburg insgesamt 250 ambulante – operative wie medikamentöse – Schwangerschaftsabbrüche gezählt, davon 32 im Diako. Für 2025 spricht die Klinik von rund 50 ambulanten Abbrüchen in ihren Räumen.
Der überwiegende Teil der ambulanten Schwangerschaftsabbrüche findet allerdings ohnehin in niedergelassenen gynäkologischen Praxen statt – meist medikamentös. Die Region Flensburg/Schleswig-Flensburg weist hierbei eine besonders hohe Arztdichte auf: Der allgemeine Versorgungsgrad mit Gynäkologinnen und Gynäkologen liegt bei rund 165 Prozent.
Zahl der anbietenden Ärztinnen und Ärzte in Flensburg schwankt – landesweit aufwärts
Einen genaueren Einblick bieten die Abrechnungsdaten der Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein. Dort werden Vertragsärztinnen und -ärzte erfasst, die mindestens einen Schwangerschaftsabbruch abgerechnet haben – unabhängig davon, ob er auf medizinischer, kriminologischer Indikation oder nach der Beratungsregelung erfolgte. Privat abgerechnete Eingriffe (z. B. bei Selbstzahlerinnen nach Beratungsregelung) sind nicht enthalten.
Für Flensburg ergibt sich demnach folgendes Bild (jeweils Stand drittes Quartal):
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2021: 9 Ärztinnen und Ärzte,
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2022: 9,
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2023: 7,
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2024: 10,
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2025: 8.
Das zeigt: Die Zahl der im KV-System sichtbaren Ärztinnen und Ärzte schwankt leicht, bleibt aber durchgehend auf einem Niveau, das die bisher im Diako erbrachten ambulanten Abbrüche auffangen kann.
Landesweit ist die Entwicklung insgesamt positiv:
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2021 wurden in Schleswig-Holstein 77 Ärztinnen und Ärzte mit mindestens einem abgerechneten Schwangerschaftsabbruch erfasst,
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2022 waren es 85,
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2023 72,
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2024 86 und
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2025 schließlich 91.
Die Landesregierung wertet dies als Hinweis darauf, dass sich trotz punktueller Veränderungen an einzelnen Standorten die Versorgung insgesamt eher verbessert hat.
Angebote in der Region – auch über Flensburg hinaus
Für ambulant-operative Abbrüche gibt es nach aktuellem Kenntnisstand kein Angebot im niedergelassenen Bereich direkt in Flensburg oder im Kreis Schleswig-Flensburg. Solche Eingriffe werden jedoch unter anderem im benachbarten Kreis Nordfriesland von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angeboten.
Hinzu kommen Krankenhäuser in Schleswig, Husum und Heide, die sowohl ambulant-operative als auch die seltenen stationären Schwangerschaftsabbrüche durchführen können. Patientinnen aus Flensburg können somit auf ein regionales Netz an Angeboten zurückgreifen.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1993 festgelegt, dass ein Schwangerschaftsabbruch in einer Entfernung möglich sein muss, die eine Frau nicht länger als einen Tag von ihrem Wohnort fernhält. Nach Einschätzung der Landesregierung sind diese Vorgaben im Raum Flensburg auch nach der Übernahme des Diako durch die Malteser erfüllt.
Schleswig-Holstein im Ländervergleich überdurchschnittlich versorgt
Im Ländervergleich sieht sich Schleswig-Holstein gut aufgestellt. Das Land verweist auf das vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Verbundprojekt „ELSA“ zu Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer, dem zufolge Schleswig-Holstein über ein überdurchschnittlich hohes Angebot an Beratungs- und Versorgungsstellen verfügt.
Zugleich betont das Gesundheitsministerium, dass ein Schwangerschaftsabbruch für die meisten Frauen eine einmalige, belastende Ausnahmesituation sei – keine Leistung, auf die dauerhaft zurückgegriffen werde. Auch bei anderen medizinischen Eingriffen sei es üblich, dass nicht jede Leistung an jedem Ort vorgehalten werde und Patientinnen weitere Wege in Kauf nehmen müssten.
Beratung, Listen und Kostenübernahme
Ratsuchende Frauen können sich in Schleswig-Holstein an zahlreiche Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen wenden. Dort erhalten sie nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Beratung, sondern auch Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Angebot und bei Fragen zur Kostenübernahme.
Zusätzlich führt die Bundesärztekammer eine bundesweite Liste von Ärztinnen, Ärzten und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Aufnahme ist freiwillig; viele Praxen machen ihr Angebot aus Gründen der Sensibilität des Themas nicht öffentlich.
Das Familienministerium verweist außerdem auf das Informationsportal familienplanung.de, auf dem weitere Praxen und Kliniken aufgeführt sind, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten – ebenfalls auf freiwilliger Basis.
Die Kostenübernahme ist im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit erläutert:
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Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation tragen gesetzliche Krankenkassen die Kosten; private Versicherer übernehmen sie in der Regel zumindest bei medizinischer Indikation.
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Bei Abbrüchen nach der Beratungsregelung werden die ärztliche Betreuung sowie eventuelle Komplikationen von der Krankenkasse bezahlt. Die eigentlichen Eingriffskosten werden jedoch nur bei nachgewiesener sozialer Bedürftigkeit übernommen; dann muss vorab ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
Land will Situation weiter genau beobachten
Um die Versorgung langfristig zu sichern, kündigt die Landesregierung an, die ambulanten und stationären Strukturen regelmäßig auszuwerten – sowohl mit Blick auf die aktuelle Lage als auch auf mögliche demografische oder strukturelle Veränderungen.
Dazu will das Gesundheitsministerium den engen Austausch mit KVSH, der Krankenhausgesellschaft und den Kommunen fortsetzen, um frühzeitig gegensteuern zu können, falls sich regionale Engpässe abzeichnen sollten.
Das Fazit von Ministerin von der Decken bleibt klar: Die Versorgung mit Angeboten zum Schwangerschaftsabbruch ist nach aktueller Datenlage sowohl im Raum Flensburg als auch im gesamten Land gesichert – und die Zahl der anbietenden Ärztinnen und Ärzte bewegt sich landesweit eher nach oben als nach unten.