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15 neue Covid-19-Fälle in der Stadt Neumünster

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Neumünster - Die 7-Tage-Inzidenz ist im Vergleich zu Sonntag, 11. April 2021, von 92,6 auf 100,0 pro 100.000 Einwohner gestiegen.

Neun weibliche und sechs männliche Personen erkrankten jetzt in Neumünster am Coronavirus. Bei zwei Personen ist die Ansteckungsquelle unbekannt und wird derzeit vom Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster ermittelt. 13 Personen hingegen steckten sich bei inzwischen bekannten infizierten Patienten an.  

Die 7-Tage-Inzidenz ist im Vergleich zu Sonntag, 11. April 2021, von 92,6 auf 100,0 pro 100.000 Einwohner gestiegen.

In der Stadt Neumünster wurden bis Montag, 12. April 2021, um 12:00 Uhr insgesamt 1510 Fälle einer Covid-19-Erkrankung mit Labornachweis bestätigt. Derzeit gelten 1334 Personen im Stadtgebiet als genesen. 152 Personen in Neumünster gelten aktuell als infiziert. Im Stadtgebiet Neumünster sind derzeit 500 Personen unter Quarantäne gestellt. Fünf Patienten aus Neumünster befinden sich im Krankenhaus. 24 Menschen sind leider verstorben.

„Das Einhalten von Abständen zu anderen Menschen ist von zentraler Bedeutung, um eine weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu vermeiden“, bekräftigt die Leitende Amtsärztin Dr. Alexandra Barth.

Die Stadt Neumünster weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass zunächst bis Sonntag, 18. April 2021, in Neumünster verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gelten:

  • Verkaufsstellen des Einzelhandels werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von im Fernabsatz gekauften oder bestellten Waren ist zulässig (Click & Collect), sofern die Kundinnen und Kunden hierzu geschlossene Räume nur einzeln betreten oder die Ausgabe außerhalb geschlossener Räume erfolgt.
  • Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Buchhandel, Blumenläden, Gärtnereinen, Gartenbaucenter, Baumärkte sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) dürfen geöffnet bleiben. Im Falle von Mischsortimenten sind die überwiegenden Sortimentsteile maßgeblich.
  • Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen sind zu schließen.
  • Außengastronomie kann in der Stadt Neumünster nicht öffnen.
  • Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich Personen eines gemeinsamen Haushaltes nur mit einer weiteren Person treffen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) – dies gilt im privaten und im öffentlichen Raum.
  • Dienstleistungen mit Körperkontakt sind nur zulässig, soweit die Kundin oder der Kunde eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vom selben Tag oder vom Vortag in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegt oder vor Ort einen Test durchführt. Dies gilt nicht für medizinisch notwendige und pflegerisch notwendige Dienstleistungen sowie für die Haupthaar- und Nagelpflege.
  • Kindertagesstätten gehen in die Notbetreuung. Sofern auch in den Schulferien schulische Betreuungseinrichtungen geöffnet sind, gelten die vorgenannten Rahmenbedingungen entsprechend. Die Erlasse finden Interessierte im Internet unter https://schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

  • Sport ist nur wie folgt zulässig:

    - allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person
    - außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu fünf Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters
  • Theoretischer Unterricht von Fahrschulen ist nur als Fernunterricht möglich
  • Bei Präsenzangeboten der Kinder- und Jugendhilfe wird die Gruppengröße auf fünf Personen begrenzt
  • Hundeausbildung ist nur noch für Gruppen mit bis zu fünf Personen möglich.

Einzelheiten dazu sind in der Allgemeinverfügung unter den Amtlichen Bekanntmachungen auf der Homepage der Stadt unter www.neumuenster.de nachzulesen.

Der Fachdienst Gesundheit hat jetzt eine Corona-Hotline unter der Rufnummer 942 3003 eingerichtet. Hier werden die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Covid-19 beantwortet.

Die Stadt Neumünster weist zudem noch einmal besonders darauf hin, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten verpflichtet sind, sich zu melden. Auf der Homepage der Stadt ist die Rückmeldung ganz einfach online möglich unter www.neumuenster.de/reiserueckkehr. Wer sich nicht umgehend meldet, muss mit einem  Bußgeld – ebenso wie bei Verstößen gegen die Quarantäne – rechnen.

 

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