- Neumünster -
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3G-Regel gilt in der Stadtverwaltung

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Neumünster - Oberbürgermeister Tobias Bergmann zeigt die neuen Schilder, die auf die 3G-Regel in allen Dienststellen der Stadtverwaltung hinweisen. - Foto: Stadt Neumünster

Die Stadt Neumünster weist darauf hin, dass in allen Dienststellen der Stadtverwaltung ab Montag, 6. Dezember 2021, für Besucherinnen und Besucher die 3G-Regel gilt. Alle Personen, die zu beruflichen, privaten oder aus Gründen der Daseinsvorsorge die Gebäude der Stadt Neumünster betreten möchten, sind verpflichtet nachzuweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Vorgelegte Testnachweise müssen tagesaktuell sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis zur Einschulung und Minderjährige, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen können, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.

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