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Achter Todesfall in Neumünster im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus

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Neumünster - Die 7-Tage-Inzidenz in Neumünster ist im Vergleich zum gestrigen Sonntag von 88,9 auf 92,6 pro 100.000 Einwohner gestiegen.

In der Stadt Neumünster verstarb eine 86-jährige Frau an den Folgen der Infektion mit dem Coronavirus. Es ist der achte Todesfall in der Stadt Neumünster im Zusammenhang mit dem Covid-19-Virus. „Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen der Verstorbenen“, drückt der Erste Stadtrat Carsten Hillgruber seine Anteilnahme aus. Weitere Angaben zur Person der Verstorbenen macht die Stadt Neumünster mit Rücksicht auf die Angehörigen nicht. Zudem wurde jetzt eine Covid-19-Erkrankung bei fünf weiblichen Personen festgestellt. Vier Frauen steckten sich unabhängig voneinander bei bereits infizierten Personen an, während bei der fünften Patientin die Ansteckungsquelle unbekannt ist und derzeit vom Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster ermittelt wird.  

Die 7-Tage-Inzidenz ist im Vergleich zu Sonntag, 13. Dezember 2020, von 88,9 auf 92,6 pro 100.000 Einwohner gestiegen.

In der Stadt Neumünster wurden bis Montag, 14. Dezember 2020, um 12:00 Uhr insgesamt 584 Fälle einer Covid-19-Erkrankung mit Labornachweis bestätigt. Derzeit gelten 485 Personen im Stadtgebiet als genesen. 91 Personen in Neumünster gelten aktuell als infiziert. Im Stadtgebiet Neumünster sind derzeit 394 Personen unter Quarantäne gestellt. Drei Personen befinden sich im Krankenhaus. Acht Menschen sind leider verstorben.

Die Stadt Neumünster weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass in der Innenstadt und rund um das Designer-Outlet-Center von montags bis sonnabends eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes angeordnet wurde. Einzelheiten dazu sind in der Allgemeinverfügung unter den Amtlichen Bekanntmachungen auf der Homepage der Stadt unter www.neumuenster.de) nachzulesen.

Darüber hinaus hat die Stadt Neumünster aktuell die Planungen für die Errichtung eines Impfzentrums  im Stadtgebiet aufgenommen. Impfungen gegen das SARS-CoV-2 Virus können allerdings erst dann vorgenommen werden, wenn ein zugelassener Impfstoff vorhanden ist. Die Planungen dienen der fachgerechten Vorbereitung.

Der Fachdienst Gesundheit hat jetzt eine Corona Hotline unter der Rufnummer 942-3003 eingerichtet. Hier werden die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Covid-19 beantwortet.

„Das Einhalten von Abständen zu anderen Menschen ist von zentraler Bedeutung, um eine weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu vermeiden“, bekräftigt die Leitende Amtsärztin Dr. Alexandra Barth.

Die Stadt Neumünster weist zudem noch einmal besonders darauf hin, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten verpflichtet sind, sich zu melden. Auf der Homepage der Stadt ist die Rückmeldung ganz einfach online möglich unter www.neumuenster.de/reiserueckkehr. Wer sich nicht umgehend meldet, muss mit einem  Bußgeld – ebenso wie bei Verstößen gegen die Quarantäne – rechnen.

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