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Wartezeiten für Bescheinigungen vom Gesundheitsamt

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Neumünster - Wahrscheinlich werden die Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein bald keine Bescheinigungen mehr ausstellen. - Archivfoto: Thomsen

Die Stadt Neumünster bittet die Betroffenen und die Arbeitgeber um Verständnis, dass es aufgrund der hohen Infektionszahlen im Stadtgebiet zu Wartezeiten bei der Ausstellung von Bescheinigungen durch das Gesundheitsamt kommt. Für Covid-19-Infizierte und in Quarantäne befindliche direkte Kontaktpersonen werden Bescheinigungen derzeit noch vom Gesundheitsamt ausgestellt, sofern die Betroffenen eine Bescheinigung über das Internetportal https://corona.neumuenster.de beantragt haben.

Wahrscheinlich werden die Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein bald keine Bescheinigungen mehr ausstellen. Die Betroffenen werden dann ihre positiven Testergebnisse direkt bei Ihrem Arbeitgeber respektive dem Landesamt für soziale Dienste einreichen müssen. Daher sollten die Betroffenen die Bescheinigungen über positive Ergebnisse (sowohl von PCR- als auch von zertifizierten Antigen-Schnelltest) sorgsam verwahren. Grundsätzlich gilt jedoch auch ohne besonderen Nachweis bereits die Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neumünster zur Absonderung und Isolation vom 16. Januar 2022 als bindend. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens bittet der Fachdienst Gesundheit hinsichtlich der Ausstellung der Bescheinigungen von telefonischen Nachfragen abzusehen. Die Bescheinigungen werden aktuell noch in jedem angezeigten Fall versendet.

Hierzu kann das eigens vom Gesundheitsamt erstellte Portal der Stadt Neumünster für Covid-19-Meldungen unter https://corona.neumuenster.de genutzt werden. Dies geschieht aktuell mit einem zeitlichen Verzug von mehreren Wochen.

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